Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5% des Kaufpreises. Das gilt für alle Immobilienkäufe — Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Bei einem Haus für 400.000 Euro fallen damit 26.000 Euro Grunderwerbsteuer an.
- Steuersatz Brandenburg: 6,5%
- Bei 200.000 € Kaufpreis: 13.000 €
- Bei 300.000 € Kaufpreis: 19.500 €
- Bei 400.000 € Kaufpreis: 26.000 €
- Bei 500.000 € Kaufpreis: 32.500 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg berechnen
Die Formel ist einfach: Kaufpreis × 6,5% = Grunderwerbsteuer. Der Steuerbescheid kommt nach dem Notartermin vom Finanzamt — du hast dann einen Monat Zeit zur Zahlung. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Grundbucheintragung braucht.
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Gesamte Nebenkosten in Brandenburg
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5%) | Notar + Grundbuch (ca. 2%) | Makler (3,57%) | Nebenkosten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 13.000 € | 4.000 € | 7.140 € | 24.140 € |
| 300.000 € | 19.500 € | 6.000 € | 10.710 € | 36.210 € |
| 400.000 € | 26.000 € | 8.000 € | 14.280 € | 48.280 € |
| 500.000 € | 32.500 € | 10.000 € | 17.850 € | 60.350 € |
Grunderwerbsteuer sparen in Brandenburg
Es gibt legale Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren. Bewegliches Inventar (Einbauküche, Gartenhäuschen, Carport) kann separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden — darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wichtig: Der Betrag muss marktgerecht sein und sollte 15% des Kaufpreises nicht übersteigen.
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