Das Grundbuch zu prüfen ist eine der wichtigsten Aufgaben vor dem Hauskauf. Hier stecken Informationen über Lasten, Rechte und Schulden, die nicht im Exposé auftauchen. Diese Checkliste zeigt dir, worauf du achten musst.
Wie bekommst du den Grundbuchauszug?
Du benötigst ein "berechtigtes Interesse" — als Kaufinteressent hast du das. Möglichkeiten:
- Direkt beim Grundbuchamt (ca. 10–20 €, persönlich oder schriftlich)
- Über den Makler oder Verkäufer (der ihn vorlegen sollte)
- Über den Notar im Rahmen der Kaufvorbereitung
Achte auf Aktualität: Der Auszug sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Bestandsverzeichnis prüfen
- Stimmt die Grundstücksgröße mit Exposé und Kaufvertrag überein?
- Stimmt die Flurstücknummer mit der Flurkarte überein?
- Gibt es mehrere Flurstücke — sind alle im Verkauf enthalten?
Abteilung I — Eigentümer
- Stimmt der Eigentümer mit dem Verkäufer überein?
- Gibt es mehrere Eigentümer (GbR, Erbengemeinschaft)? Alle müssen zustimmen!
- Steht eine Erbengemeinschaft eingetragen? Erbschein / Erbfolge klären
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen ⚠️
- Wegerecht eingetragen? (Nachbar darf über dein Grundstück laufen/fahren)
- Leitungsrecht eingetragen? (Versorgungsleitungen Dritter auf dem Grundstück)
- Nießbrauch eingetragen? (Jemand hat dauerhaftes Nutzungsrecht — sehr kritisch!)
- Vorkaufsrecht eingetragen? (Gemeinde oder Dritter hat Vorrang beim Kauf)
- Denkmalschutzvermerke vorhanden?
- Sanierungsvermerke (Gemeinde kann Maßnahmen anordnen)
- Reallast eingetragen? (Wiederkehrende Leistungspflicht)
Abteilung III — Grundpfandrechte ⚠️
- Grundschulden vorhanden? Müssen bis Eigentumsübergang gelöscht werden
- Hypotheken eingetragen? (seltener, gleiches Prinzip)
- Grundschuld-Betrag und Gläubiger notiert?
- Vereinbart: Grundschuld wird vom Kaufpreis abgelöst (im Kaufvertrag verankern!)
Mehr zur Grundbuchstruktur erklärt Grundbuch erklärt. Was danach mit dem Grundbucheintrag passiert: Grundbucheintrag beim Hauskauf.
Was tun bei problematischen Einträgen?
- Wegerecht/Leitungsrecht: Prüfen ob störend — oft tolerierbar
- Grundschulden: Müssen vor oder bei Kauf gelöscht werden — im Kaufvertrag regeln
- Nießbrauch: Nur kaufen wenn du weißt wann und wie er erlischt
- Vorkaufsrecht Gemeinde: Verkäufer muss Gemeinde anfragen — das dauert 2 Monate

