Umschuldung bedeutet: Du löst deinen bestehenden Kredit ab und nimmst einen neuen — mit besseren Konditionen. Das kann zehntausende Euro sparen. Aber nicht immer ist Umschuldung die beste Option.
- Nach Ende der Zinsbindung (ohne Gebühren)
- Nach 10 Jahren: Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB)
- Während Zinsbindung: Vorfälligkeitsentschädigung fällt an
Der beste Zeitpunkt: Zinsbindungsende
Der einfachste Zeitpunkt für die Umschuldung ist das Ende der Zinsbindung. Die alte Bank kann deinen Kredit zu neuen Konditionen fortführen (Prolongation) — oder du wechselst zu einer anderen Bank (Umschuldung). Du bist nicht an deine Hausbank gebunden. Wechsel lohnt sich fast immer — Hausbanken bieten beim Bestandskunden selten die besten Konditionen an.
Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
Nach § 489 BGB kannst du jedes Baudarlehen nach 10 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Wenn du 15 Jahre Zinsbindung hast und die Zinsen nach 10 Jahren günstig sind: umschulden!
Forward-Darlehen als Vorbereitung
Ein Forward-Darlehen sichert dir den heutigen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung in 1–5 Jahren. Das macht Sinn wenn: die Zinsen gerade historisch günstig sind und du dich langfristig sichern willst. Der Preis: ein kleiner Aufschlag von ca. 0,01–0,05% pro Monat Vorlaufzeit.
Vorfälligkeitsentschädigung — wenn man früher raus will
Wer vor Ablauf der Zinsbindung (und vor den 10 Jahren) aus dem Kredit raus will, zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann bei großen Krediten erheblich sein — oft 3–5% des Restschuldbetrags. Lass die Höhe von der Bank berechnen, bevor du entscheidest.

