Seit der Maklerprovisions-Reform 2020 gilt in Deutschland eine neue Regel: Wer bestellt, zahlt mindestens die Hälfte. Was das konkret für Käufer bedeutet — und wann keine Provision anfällt.
Aktuelle Rechtslage 2026
Seit Dezember 2020 gilt bei Vermittlung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen:
- Der Verkäufer, der den Makler beauftragt hat, zahlt mindestens 50 % der Gesamtprovision
- Der Käufer kann maximal die Hälfte der vom Verkäufer gezahlten Provision zahlen
- Praxis: meist wird die Provision hälftig geteilt
Wie hoch ist die Maklerprovision?
| Bundesland | Übliche Gesamtprovision | Anteil Käufer (50 %) |
|---|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg, NRW | 7,14 % | 3,57 % |
| Hamburg | 6,25 % | 3,13 % |
| Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen | 7,14 % | 3,57 % |
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € und 3,57 % Provision für den Käufer sind das 12.495 €. Alle Nebenkosten inkl. Provision: Nebenkosten-Rechner. Die vollständige Erklärung: Maklerprovision beim Hauskauf.
Wann fällt keine Maklerprovision an?
- Privatverkauf: Kein Makler involviert — keine Provision für den Käufer
- Alleinauftrag Käufer: Du beauftragst den Makler selbst → du zahlst alleine
- Gewerbliche Verkäufer: Bauträger, Projektentwickler zahlen oft die gesamte Provision
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Grundsätzlich ja — aber in Verkäufermärkten (Objekte sind knapp) selten erfolgreich. In käuferfreundlichen Märkten oder bei langer Vermarktungszeit hat man mehr Spielraum. Direkt beim Makler nach einem Nachlass fragen schadet nicht — das Schlimmste ist ein Nein.
Maklerprovision und Steuern
Beim selbstgenutzten Eigenheim ist die Maklerprovision nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

